Stand 01.01.2025
1. Training
Das Training findet NICHT an Feiertagen statt!
Es gibt keine Rückvergütung, wenn das Kind an einem Training nicht teilnehmen kann.
2. Sporttauglichkeit
Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten
(insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und, dass er über plötzlich
auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach
dem Training sofort den Trainer unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,
dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung
einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Vor Beginn und nach dem Training kann keine Aufsichtspflicht übernommen werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben deshalb dafür Sorge zu tragen, ihr(e) Kind(er)
pünktlich zum Trainingstermin zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Die Kinder müssen von den Eltern darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers
Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind gegen unsere Anweisungen den Trainingsbereich verlässt.
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen
des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder.
Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.
In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine vom Trainer / von der Trainerin verschuldet nicht eingehalten werden, so werden diese Termine nach Möglichkeit nachgeholt.
Bei Regen findet das Training trotzdem statt. Es kann alternativ Bewegungstraining unter der Pergola bzw. Theorieunterricht im Clubhaus stattfinden.
6. Vergütung
Das vereinbarte Trainingsentgelt wird am Anfang in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
7. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden für die Rechnungsstellung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.