Aufnahmeantrag Tennisclub Nieder-Rosbach



* Pflichtangabe


 möchte als
Mitglied in den Tennisclub Nieder-Rosbach e.V. zum 13.10.2024 aufgenommen werden.















SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer DE62ZZZ00002536276
Mandatsreferenz WIRD SEPARAT MITGETEILT







* erforderliche Angaben


Sie können das Formular nach der Sendung für Ihre Unterlagen ausdrucken! ([Strg]+[p] bzw. [Ctrl]+[p] Tasten drücken, oder über das Dateimenü)



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Beitragsordnung Tennisclub Nieder-Rosbach



Mitgliedsbeiträge:

01a     Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0 €
01b     Aufnahmegebühr Erwachsene 0 €
02     Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 60 €
02a     Jahresbeitrag für das zweite und weitere Kinder unter 18 Jahren 40 €
03     Jahresbeitrag Erwachsene ab 18 Jahre 145 €
04     Junge Erwachsene ab 18 Jahre in Ausbildung, Schüler und Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) 105 €
05     Passive Mitgliedschaft 40 €
06     Arbeitsstundenvergütung ab 16 Jahre 15 €
07     Gastmarkengebühr 7,50 €

Mitglieder ab 16 Jahren können Arbeitsstunden ableisten, je nach Arbeitsanfall maximal bis zu 16 Stunden.
Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag (04) in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen.
Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr - bis spätestens 01. Januar - eine gültige Ausbildungs-Bescheinigung eingereicht wird. Diese Vergünstigung beginnt mit dem Anfang des Jahres, in welchem der 19. Geburtstag liegt. Sie endet mit dem Jahr, in welches der 27. Geburtstag fällt.
Wechseln Mitglieder in einen anderen Mitgliederstatus über, so ist die dem neuen Mitgliederstatus entsprechende Aufnahmegebühr nur dann zu entrichten, wenn zu einem früheren Zeitpunkt noch keine Aufnahmegebühr gezahlt wurde.

Bei Aufnahmeanträgen nach dem 15. Juli zahlen ist der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Aufnahmeanträge ab dem 1. Oktober eines Jahres gelten als zum folgenden 1. Januar gestellt. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar des folgenden Jahres.
Satzung, Spiel-, Platz- und Beitragsordnung, Datenschutzordnung und sind auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Jahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 31.10. des Jahres zugestellt werden.
Bei Ausscheiden aus dem Verein sind Beiträge und Gebühren nicht übertragbar oder rückzahlbar.

Stand 30.05.2022

Datenschutzordnung des TC Nieder-Rosbach


1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in der Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).

2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der

• Erhebung,
• Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
• Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.

4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf

• Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit und Löschung oder Sperrung seiner Daten.

5. Die Datenverarbeitung beim Hessischen Tennisverband

Der Hessische Tennisverband, als verantwortliche Stelle, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten insbesondere zur Organisation und Durchführung des Spielbetriebes, zur Berechnung von Ranglisten oder anderen Instrumenten zur Leistungsklassifizierung, für die Information über – und die Durchführung ergänzender Angebote (wie z.B. Ausbildungsveranstaltungen) und generell dazu, Ihre Sportart für Sie und andere Interessierte in der Öffentlichkeit und in digitalen Plattformen zu fördern und attraktiv darzustellen. Zu diesem Zweck werden die Personenstammdaten, Kommunikationsdaten, Mitgliedschaften in Vereinen, Vereins- und Verbandsfunktionen, Lizenzen für die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Ausübung von Funktionen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter etc.), Ergebnisse, Ereignisse und Erfolge bei der Teilnahme an Wettbewerben erhoben und verarbeitet und – soweit für den Spielbetrieb oder entsprechenden anderen Zweck erforderlich – auf der nuLiga-Seite bzw. über Schnittstellen zur Verbandshomepage in eingeschränktem Umfang öffentlich zugänglich gemacht. Wir kommen damit einerseits unseren vertraglichen Verpflichtungen nach, die sich aus Ihrer Vereins- und Verbandsmitgliedschaft, Ihrer Teilnahme an Wettbewerben und anderen Veranstaltungen bzw. generell Ihrer Wahrnehmung unserer Angebote ergeben. Andererseits können wir damit das berechtigte Interesse zur Förderungen unserer Sportart wahrnehmen.

Zum Zwecke der Organisation und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes werden darüber hinaus dem nationalen Dachverband Zugriffsrechte auf die Spielerdaten gewährt. Für den Fall Ihrer Teilnahme an Turnieren, Mannschaftswettbewerben und anderen Veranstaltungen des Verbandes, haben die durchführenden Stellen Zugriff auf Ihre teilnahmerelevanten, personenbezogenen Daten und dürfen diese zur Durchführung dieser Veranstaltungen sowie zur Verbesserung und Vereinfachung der spieltechnischen und organisatorischen Abläufe verarbeiten und nutzen.

Die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes sowie andere vertragliche Verpflichtungen erfordern z.T. eine langfristige Speicherung personenbezogener Daten. Abhängig von den Erfordernissen werden einzelne Dateninhalte wie Adressen und Kontaktdaten, digitalisierte Bilder und Dokumente oder auch der gesamte Personenstammdatensatz gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Es stehen Ihnen im Sinne des Art. 14.2 der EU-DSGVO die folgenden Rechte zu: Auskunftsrecht, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Recht auf Berichtigung, Recht auf Datenübertragbarkeit, ggf. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wenn die Interessenslage dazu veranlasst.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen des Verbandes.

Stand: 30.05.2022